Dettenheimer Gemeinderat stimmt Bauvoranfrage zu
Verfahren soll grundsätzliche Zulässigkeit des Deutsche-ErdWärme-Projekts klären
Die Deutsche ErdWärme hat bei der Gemeinde Dettenheim einen Antrag auf einen Bauvorbescheid gestellt. Diesem stimmte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 zu. Den Bescheid können Bauherren gemäß § 57 Landesbauordnung beantragen, um grundsätzliche Fragen der Zulässigkeit oder einzelne Punkte eines Bauvorhabens vorab zu klären. Er ersetzt jedoch nicht die Baugenehmigung.
Konkret geht es in dem Antrag um die allgemeine Zulässigkeit des Vorhabens auf dem als zukünftigen Geothermie-Standort ausgemachten Grundstück im Gewann Schiffmächerstücker, um den einzuhaltenden Abstand zum angrenzenden Landgraben und die einzurichtenden Zufahrtswege. So können die im späteren bergrechtlichen Verfahren zur Genehmigung des Hauptbetriebsplans beteiligten Behörden schon frühzeitig eingebunden werden und Einfluss auf die Planung nehmen.
Neben dem Bauvorbescheid wurden mit der Umweltverträglichkeitsvorprüfung und der Baugrunduntersuchung weitere Schritte abgeschlossen, die in die Antragsstellung des Hauptbetriebsplans einfließen. Dieser wird vom Bergamt in Freiburg geprüft und ist die Grundlage für die Genehmigung zum Bau des Bohrplatzes, zur Einrichtung der Monitoringsysteme, die Seismizität und Grundwasser kontrollieren, sowie für die beiden Bohrungen.